Stornoregelung für die Memminger Hütte

Im Interesse aller Alpenvereinsmitglieder gelten folgende Stornoregelungen:

 

Sollten nach der Reservierung einzelne oder alle vom Gast reservierten Schlafplätze nicht in Anspruch genommen werden, 

so werden bei Rücktritt bzw. Nichtantritt des Gastes Stornogebühren pro Schlafplatz und Nacht fällig.

Bei Rücktritt ab 3 Tage vor Beginn des Aufenthaltes erheben wir eine Gebühr von 20 EUR pro Person und Nacht und ab 5 Tage vor Beginn des Aufenthaltes 10 EUR pro Person und Nacht.

 

Ein kostenfreier Rücktritt ist generell möglich, wenn nachweislich der Hüttenzustieg aufgrund höherer Gewalt

(z.B. Murenabgang) nicht möglich ist. Dies betrifft das Wegenetz der Sektion Memmingen da wir dafür verantwortlich sind.

Ein Wetterumschwung sowie Unwetter berechtigen keine kostenlose Stornierung!

Der Hüttenpächter ist bei einem Rücktritt umgehend zu informieren.

 

Es wird für jeden empfohlen eine Reiseunterbrechung Versicherung abzuschließen.