1.Zahlungsweise
Der Mieter hat innerhalb von 7 Tagen ab Abschluss einer Reservierung eine Anzahlung in Höhe von EUR 20 zu zahlen. Der Restbetrag ist vor Ort Bar oder mit EC-Karte zu begleichen.
Der Hüttenwirt ist berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen, und zwar nach den Pauschalen gemäß unsere Stornobedingungen dieses Vertrages.
2 . Stornierung
Stornobedingungen gemäß Art. 1382 ZGB.
1. Es dürfen Vorausbestellungen für max. 90% der Schlafplätze entgegengenommen werden. Die Anmeldung bzw. Reservierung des Schlafplatzes ist
ausschließlich über das Online Reservierungssystem des Alpenvereins möglich. Die Angabe der Kreditkartendaten (MasterCard, Visa, Maestro, V-Pay) zur
Sicherung des Schlafplatzes ist verpflichtend.
2. Wird eine Reservierungsanfrage für einen Schlafplatz gestellt und von Seiten des Hüttenpächters bestätigt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so i
ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen vor -
soweit
nicht ausdrücklich die Schriftform vereinbart wurde.
3. Sollten nach Reservierung gemäß Punkt 1 einzelne oder alle vom Gast reservierten Schlafplätze nicht in Anspruch genommen werden, so werden bei Rücktritt
bzw. Nichtantritt des Gastes folgende Stornogebühren pro Schlafplatz und Nacht fällig:
4. Bei Rücktritt ab 3 Tage vor Beginn des Aufenthaltes: 20 € pro Person und Nacht und bei 5 Tage vor Beginn des Aufenthalt 10€ pro Person und Nacht.
5. Die obengenannte Frist errechnet sich ab dem Eingang der schriftlichen Stornierung des Gastes beim Hüttenpächter.
6. Die Pächter sind berechtigt, eine Anzahlung/ Kreditkartensicherstellung von 20 € pro Person und Nacht für Reservierungen zu berechnen. Im Falle von Rücktritt
oder Nichtantritt können Stornogebühren wie unter Punkt 3 angeführt berechnet und von der hinterlegten Kreditkarte abgebucht werden.
7. Ein kostenfreier Rücktritt ist generell möglich, wenn nachweislich der Hüttenzustieg bzw. die Anreise zum Ausgangsort aufgrund höherer Gewalt (z.B.
Murenabgang) für das Wegenetz der Sektion Memmingen nicht möglich ist.
8. Ein Wetterumschwung berechtigt keine kostenlose Stornierung.
Die Pächter sind bei einem Rücktritt umgehend zu informieren!
9. Alle Entscheidungen betreffend Touren, Routen, Wetter-und Lawinensituation etc. liegen in der Verantwortung des Gastes. Die Haftung seitens der
Hüttenverantwortlichen für Schäden jeglicher Art ist ausgeschlossen.
10. Bei Gruppenreservierungen muss bis spätestens 5 Tage vor Anreise eine Stornierung stattfinden da sonst keine Storno Gebühren zurück erstattet werden.
3 . Haftung
Der Hüttenwirt haftet nicht für Wertgegenstände des Gastes/ der Gäste. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Organe, Angestellte und Arbeitnehmer sowie für Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für die Nutzung der Schlafplätze in der Memminger Hütte bzw. Treppe, die zu dem Bett führen übernehmen wir keine Haftung.
4. Sorgfaltspflichten
Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Hüttenwirt geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu. Es ist NUR den bei uns angemeldeten Gästen erlaubt, sich auf den Zimmern aufzuhalten. Besucher ist dies zu jeder Tages- uns Nachtzeit verboten. Bei Zuwiderhandlung sind wir verpflichtet die zur Verfügungstellung des Schlafplatzes ohne die Rückzahlung bereits gezahlte Beträge zu beenden.
5. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages ( Agb´s) bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des vorstehenden Satzes.
6. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll einen gemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages( Agb´s) gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
Ergänzend -AGBs zur Corona-Pandemie (Stand: 25.05.2020)
7. Generelle Sicherheits-Hygieneregeln
7.1. Wir erbringen unsere Leistungen stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum Aufenthaltszeitpunkt geltenden
behördlichen Vorgaben und Auflagen. Aus diesem Grund kann es zu Corona bedingten angemessenen Nutzungsregelungen oder Beschränkungen bei der Inanspruchnahme kommen.
Oberstes Gebot ist die Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 m beim Betreten und Verlassen des Hauses und auf Fluren, Gängen, Treppen und im Außenbereich. Dies gilt für Gäste und Mitarbeiter. Personen, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung gemäß der jeweils aktuellen Rechtslage nicht gilt, haben die Abstandsregel nicht zu befolgen. Gäste müssen beim Betreten und Verlassen des Hauses und auf Fluren, Gängen, Treppen eine Mund-Nasen Bedeckung tragen. Ausgenommen davon sind weitläufige Außenbereiche, z.B.: Parkanlagen.
7.2. Vom Besuch von Beherbergungsbetrieben oder touristischen Unterkünften sind ausgeschlossen:
– Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19-Fällen hatten, und Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere. Sollten Gäste während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben sie sich unverzüglich zu isolieren und dürfen Gemeinschaftsräumlichkeiten nicht mehr betreten. Sie haben so rasch wie möglich den Aufenthalt zu beenden.
Bei Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber ist eine Beherbergung nicht möglich.
7.3. Nur diejenigen Personen, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung gemäß jeweils aktueller Rechtslage nicht gilt, dürfen gemeinsam eine Wohneinheit beziehen.
7.4. Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Gästen oder Gastgeber zu ermöglichen, können die Kontaktdaten der Gäste (Name, Vorname, Wohnort, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Zeitraum des Aufenthaltes) auf Anforderung den zuständigen Gesundheitsbehörden weitergegeben werden.
7.5. Diese Bekanntmachung tritt am 01. Jänner 2022 in Kraft.
7.6. Der Gast ist gehalten, die vor Ort bestehenden Nutzungsregelungen zu beachten und im Falle von bei sich typischen Corona
Krankheitssymptomen unverzüglich den Gastgeber bzw. die Mitarbeiter zu informieren.
Bei Fragen bin ich selbstverständlich gern für Sie da.
Ihr Hüttenwirt
Schindler Jarek
Stand Hüttenordnung/ AGB: Jänner/ 2022
Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen.
Informationen zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14. Abs. 1 ODR-VO
Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Plattform (sog. „OS-Plattform“). Die OS-Plattform kann als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen dienen. Diese Plattform ist über den externen Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr zu erreichen.