1. Meldepflicht und Ausweis

a. Eintrag ins Hüttenbuch

Jeder Nächtigungsgast muss sich bei Ankunft in das Hüttenbuch eintragen und gegebenenfalls

weiteren Meldevorschriften nachkommen. Zur leichteren Auffindung Verunglückter und Vermisster

wird jedem Hüttengast empfohlen, das Ziel der Bergtour und die Handynummer im Hüttenbuch

anzugeben.

 

2. Anspruch auf Schlafplätze

a. Bevorzugten Anspruch auf Schlafplätze

Bevorzugten Anspruch auf einen Schlafplatz vor allen Hütteng.sten haben:

Erkrankte oder Verletzte, denen der Abstieg oder der Transport ins Tal nicht zugemutet

werden kann;

Rettungsmannschaften im Dienst.

 

b. Hygienische Auflagen

Für alle Schlafplätze ist die Verwendung eines Hüttenschlafsacks verpflichtend vorgeschrieben.

 

c. Reservierungsbedingungen

1. Es dürfen Vorausbestellungen für max. 90% der Schlafplätze entgegengenommen werden. Die

Anmeldung bzw. Reservierung des Schlafplatzes ist ausschlie.lichüber das Online

Reservierungssystem der Alpenvereinshütten möglich.

2. Wird eine Reservierungsanfrage für einen Schlafplatz gestellt und von Seiten des Hüttenp.chters

bestätigt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande

gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere

telefonischen vor -soweit nicht ausdrücklich die Schriftform vereinbart wurde.

3. Sollten nach Reservierung gemäß Punkt 1 einzelne oder alle vom Gast reservierten Schlafplätze

nicht in Anspruch genommen werden, so werden bei Rücktritt bzw. Nichtantritt des Gastes

folgende Stornogebühren pro Schlafplatz und Nacht fällig:

 

  • Bei Rücktritt ab 5 Tage vor Beginn des Aufenthaltes (Anreisetag): 20 € pro Person und Nacht.
  • Die oben genannte Frist errechnet sich ab dem Eingang der schriftlichen Stornierung des Gastes beim Hüttenpächter.

4. Die Pächter sind berechtigt, eine Anzahlung von € 20,- pro Nacht und Schlafplatz für

Reservierungen zu berechnen.

 

5. Ein kostenfreier Rücktritt ist generell möglich, wenn nachweislich der Hüttenzustieg bzw. die

Anreise zum Ausgangsort aufgrund höherer Gewalt (z.B. Murenabgang) nicht möglich ist. Die

Pächter sind bei einem Rücktritt umgehend zu informieren!

6. Alle Entscheidungen betreffend Touren, Routen, Wetter-und Lawinensituation etc. liegen in der

Verantwortung des Gastes. Die Haftung seitens der Hüttenverantwortlichen für Schäden jeglicher

Art ist ausgeschlossen.

 

Ein Wetterumschwung berechtigt keine kostenlose Stornierung.

 

7. Ein Bettwanzenbefall ermöglicht keine kostenlose Stornierung da diese durch Dritt Personen

entsteht.

 

3. Nächtigungstarife

a. Aktuelle Nächtigungstarife für Mitglieder und Nichtmitglieder

Die aktuellen Hüttengebühren sind – je Nacht und Person:

 

AV-Mitglieder, Erwachsene - Mehrbettzimmer: 24€ Lager: 15€

AV-Mitglieder, Junioren (19-25Jahre) - Mehrbettzimmer: 24€ Lager: 13€

AV-Mitglieder, Jugendliche (7-18 Jahre) - Mehrbettzimmer: 19€ Lager: 8€

AV-Mitglieder, Kinder (6-0 Jahre) - Mehrbettzimmer: 10€ Lager: 0€

Nichtmitglieder, Erwachsene - Mehrbettzimmer: 36€ Lager: 26€

Nichtmitglieder, Junioren (19-25 Jahre) - Mehrbettzimmer: 36€ Lager: 24€

Nichtmitglieder, Jugendliche (7-18 Jahre) - Mehrbettzimmer: 32€ Lager: 19€

Nichtmitglieder, Kinder (6-0 Jahre) - Mehrbettzimmer: 20€ Lager: 10€

 

Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung gemäß Behindertenausweis sind kostenfrei.

Die Gebühren können vor Ort beim Pächter in bar oder per Karte bezahlt werden.

 

b. Infrastrukturbeitrag

Selbstversorgung ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Mitglieder und Gleichgestellte, in den für

Selbstversorgung vorgesehenen Bereichen. Tagesgäste entrichten bei Selbstversorgung für die

Nutzung der Infrastruktur der Hütte 2,50 € und Nächtigungsgäste 5 €/Übernachtung. Von diesen

Beiträgen befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Mitgebrachte

alkoholische Getränke dürfen generell nicht getrunken werden.

 

c. Überbelegung

Eine Überbelegung rechtfertigt keine Tarifminderung.

 

4. Erste Hilfe Material

In der Hütte sind Erste Hilfe Materialien im notwendigen Maße durch die Hüttenverwaltung

bereitzustellen und im Vorraum vorhanden.

 

5. Verhalten in der Hütte und ihrem Umfeld

a. Rücksichtnahme und Abfallbeseitigung

Jede Besucherin und jeder Besucher hat sich in der Hütte und ihrem Umkreis so rücksichtsvoll zu

verhalten, dass sie bzw. er andere Personen nicht stört. Die Hütte und ihr Umfeld sind sauber zu

halten, und alle Gäste haben zum Schutz der Gebirgswelt ihren eigenen Abfall selbst zur

ordnungsgemäßen Entsorgung ins Tal mitzunehmen.

 

b. Hüttenruhe

Generell soll von 22 Uhr bis 6 Uhr in der Hütte Ruhe herrschen. Früh Aufstehende müssen sich so

verhalten, dass sie die Hüttenruhe nicht stören.

 

c. Musizieren und Konzerte

Das Spielen von Musikinstrumenten ist nur im Einvernehmen mit der Hüttenverwaltung gestattet.

Musikalische Darbietungen gegen Eintrittsgeld sind grundsätzlich nicht gestattet.

 

d. Rundfunk-, Fernseh- und Musikgeräte

Rundfunk-, Fernseh- und Musikgeräte dürfen weder in den Aufenthalts- und Schlafräumen noch im

Hüttenbereich benutzt werden. Ausgenommen sind der Empfang des Wetter- und des

Lawinenlageberichtes bzw. der Betrieb von Audiogeräten mit Kopfhörern außerhalb der Hüttenruhe.

Die Hüttenverwaltung kann für bestimmte abgeschlossene Räume Ausnahmen zulassen, wenn die

Gewähr besteht, dass die Gäste in den übrigen Räumen dadurch nicht gestört werden.

 

e. Rauchen

Rauchen ist in der gesamten Hütte verboten.

 

f. Verhalten im Schlafraum

In den Schlafräumen darf weder gekocht noch gegessen werden. Sie dürfen nicht mit Berg- und

Skischuhen betreten werden. Das Hantieren mit offener Flamme (Kerzen, Gaskocher etc.) ist nicht

gestattet.

 

g. Verhalten bei Platzmangel

Bei Platzmangel dürfen Sitzplätze in den Gasträumen nicht im Voraus belegt werden; auf Wartende ist

Rücksicht zu nehmen.

 

h. Mitnahme von Haustieren

In allen Schlafräumen sind Haustiere verboten, außer es wird ein Raum deklariert in welchem auch

Bergrettungs- und Blindenhunde (etc.) nächtigen können, diesen kommt eine besondere Bedeutung

zu. Das Unterbringen von Tieren muss in jedem Fall vorab mit der Hüttenverwaltung abgeklärt

werden.

Zusätze: Sofern Haustiere gestattet sind,

• kanneineangemesseneReinigungspauschalevon10€erhobenwerden.

• dürfen diese die Hütte (nur Gemeinschaftsräume) nur gereinigt und trocken betreten.

• dürfen diese aus hygienischen Gründen nicht im Bett und nicht auf den AV-Decken liegen. •

Eine entsprechende Haustierdecke ist vom Tierhalter mitzuführen.

 

i. Beschädigung

Für jede fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigung der Hütte oder ihrer Einrichtung hat die

Verursacherin bzw. der Verursacher aufzukommen. Für das Verhalten von Kindern sind die Eltern

oder die sie begleitenden Personen verantwortlich.

 

6. Gebühren bei Sonderfällen

Bei Verlust der Verzehrkarte wird eine Gebühr von 100€ erhoben.

Bei Nichtzahlung der Verzehrkarte am Abend des Aufenthalts wird eine Servicegebühr von 5€ erhoben.

 

7. Gerichtsstand

Bei Streitigkeiten, die aus dem Vertragsverhältnis entstehen, findet der Gerichtsstand Reutte Anwendung.

 

8. Haftung

Der Hüttenwirt haftet nicht für Wertgegenstände des Gastes/ der Gäste. Schadensersatzansprüche

sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder

grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen. Bei der Verletzung

wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe

des vorhersehbaren Schadens. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch

für Organe, Angestellte und Arbeitnehmer sowie für Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für die Nutzung

der Schlafplätze in der Memminger Hütte bzw. Treppe, die zu dem Bett führen übernehmen wir keine

Haftung.

 

9. Aufsicht, Beschwerden

a. Hausrecht

Die Hüttenverwaltung übt das Hausrecht aus.

 

b. Verstoß gegen die Hüttenordnung

Wer die Hüttenordnung nicht einhält, kann von der Hütte verwiesen werden.

 

c. Handhabung von Beschwerden

Beanstandungen und Beschwerden sollen an Ort und Stelle behoben werden. Ist dies nicht möglich,

sind sie schriftlich an das Hüttenteam zu richten.

 

 

Bei Fragen bin ich selbstverständlich gern für Sie da.

Ihr Hüttenwirt

 

Jarek Schindler

 

 

 

  

Stand Hüttenordnung/ AGB:  Januar 2026

 

 

 Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen.

 

Informationen zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14. Abs. 1 ODR-VO

Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Plattform (sog. „OS-Plattform“). Die OS-Plattform kann als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen dienen. Diese Plattform ist über den externen Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr zu erreichen.